Geländer nach bfu, Geländer und Brüstungen

 

Die Fachbroschüre "Geländer und Brüstungen" der bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) ist nicht immer einfach zu interpretieren. Diverse Punkte der neuesten Ausgabe werden durch unsere Initiierung frisch überarbeitet. Bei Konflikten zwischen zwei Parteien, können wir zuverlässig zur Schlichtung beitragen.


Wir werden mit unterschiedlichen Beanstandungen konfrontiert.

 

- Unsere Brüstung ist 160 mm hoch. Ab wo muss die1 Meter Geländerhöhe eingehalten werden?

- Was ist das Kinderschutzziel?

- Muss das Geländer 1 Meter ab Unterkante Traverse, oder ab Oberkante Boden aufweisen?

- Was ist der Unterschied zwischen Umwehrung, Absturzsicherung und Geländer?

- Was ist der Unterschied zwischen begehbar, besteigbar und bekletterbar?

- Sind horizontale Teile wie Seile oder Rundstahl erlaubt?

 

Zur Erstellung von Expertisen / Gutachen sind wir in der ganzen Schweiz unterwegs.

 

Hier helfen wir Ihnen weiter. Das Passwort für den Login erhalten Sie unter 055 442 63 45.

 

Metallbau Experten - Expertise Gutachten Geländer bfu Geländer und Brüstungen