Ein 71-jähriger Freiburger wird zwischen Garagentor und Wand eingeklemmt und bleibt ein Pflegefall, bis er neun Monate später stirbt. Nun stand ein Mann vor Gericht, der die Garage repariert hat.
Hat ein Monteur seine Sorgfaltspflicht verletzt? Um diese Frage ging es vor dem Freiburger Amtsgericht. Foto: Michael Bamberger
Es war zunächst eine Routinearbeit, die ein Monteur im Juni 2013 an einem schwergängigen Garagentor auszuführen hatte – doch offenbar hatte sie tödliche Folgen. Einige Wochen nachdem der Monteur den elektrischen Antrieb der Anlage nachjustiert hatte, wurde der Besitzer der Garage vom Tor eingeklemmt und schwer verletzt. Im Februar 2014 starb er – auch aufgrund der Schäden, die er beim Unfall erlitten hatte. Nun musste sich der Monteur vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten: Der 60-jährige war angeklagt, die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt und damit den Tod des Opfers mit verursacht zu haben.
Gericht muss klären: Wie hat der Monteur gearbeitet?
Richterin Melanie Herrlinger hatte zu klären, wie der Monteur gearbeitet hatte. Aus seinen Aussagen, Zeugenberichten und Sachverständigeneinschätzungen wurden die Vorgänge rekonstruiert. Er habe, so der Monteur, die Rutschkupplung des schwergängigen Antriebs nachjustiert. Der Ehefrau des Garagenbesitzers habe er demonstriert, dass er das sich schließende Tor noch mit der Hand anhalten könnte. Die Frau bestätigte, dass das Tor "gut funktioniert" habe.
Eineinhalb Monate später kam es zum Unfall. Nachbarn entdeckten den Garagenbesitzer eingeklemmt zwischen Tor und Garagenwand. Der 71-Jährige konnte von der Polizei befreit werden. Er kam schwer verletzt ins Krankenhaus und blieb ein Pflegefall, bis er Ende Februar 2014 verstarb. Zwar wurde als Todesursache ein Herz-Kreislauf-Versagen diagnostiziert. Das Risiko sei aber erhöht gewesen, weil durch den Unfall das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden war, betonte der Neuropathologe Ori Staszewski vor Gericht.
Schwierige Rekonstruktion
Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück.
Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen.
Quelle: Badische Zeitung