Auch für Geländer im Zeltbau gilt die SIA 358

Quelle: Tages Anzeiger, (Erstellt: 12.12.2014, 18:58 Uhr)

Olma-Gast aus Festzelt gestürzt – Zeltbauer vor Gericht

 

Bei einem Besuch der Olma im Jahr 2012 hat sich ein Gast schwer verletzt – nun müssen sich zwei Personen vor einem Richter verantworten. Der Urteilsspruch ist bisher aber nicht gefallen.


Bei einem Sturz aus einem zweistöckigen Festzelt während der St. Galler Olma 2012 hat sich ein Gast schwer verletzt. Der verantwortliche Zeltbauer und ein Mitarbeiter der städtischen Baupolizei standen vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts.

Der Richter fällte noch kein Urteil. Er will zuerst ein Expertengutachten einholen. Es soll Klarheit darüber bringen, ob die Zeltkonstruktion den Sicherheitsanforderungen genügte. Dem Gericht fehle das nötige Fachwissen, erklärte der Richter.

Der schwere Unfall ereignete sich im Oktober 2012 am zweiten Olma-Abend in einem doppelstöckigen Festzelt neben einem Restaurant in der Nähe des Olma-Areals. Das Unfallopfer hatte dort Kollegen und Kunden getroffen und ziemlich viel Alkohol getrunken.

Nach einem Toilettengang stürzte der Mann vom oberen Stock des Zelts durch eine Öffnung etwa 3 bis 3,5 Meter auf einen Asphaltplatz. Dabei erlitt er schwere Verletzungen, an denen er bis heute leidet. Er ist noch immer teilweise arbeitsunfähig.

 

Bedingte Geldstrafen und Bussen

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Verantwortlichen für den Zeltbau und einen Mitarbeiter des städtischen Amts für Baubewilligungen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen von 50 und 30 Tagessätzen sowie Bussen von 1000 und 800 Franken.

Beide fochten den Strafbefehl an, so dass sich jetzt der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen mit dem Fall befassen musste. Beide Angeschuldigten bedauerten in der Befragung den schweren Unfall, zeigten sich aber keiner Schuld bewusst. Ihre Verteidiger beantragten Freisprüche.

Er könne sich den Unfall nicht erklären, sagte der gelernte Zimmermann, der den Aufbau des Festzelts überwachte, während der Olma aber nicht mehr vor Ort war. An der kritischen Stelle beim Übergang vom oberen Stock des Zelts zu einem Toilettencontainer sei die Zeltwand mit einer Holzlatte am Boden festgeschraubt gewesen.


Brett im Holzboden fehlte

Dies genüge als Absturzsicherung. Im Moment des Unfalls, drei Tage nach dem Aufbau und der Abnahme des Zelts durch die Baupolizei, habe beim Zwischenboden ein Brett am Rand gefehlt, und die Zeltwand sei nicht mehr befestigt gewesen. Er könne sich dies nicht erklären.

Sein Verteidiger erklärte, das Bodenbrett habe nur mit Werkzeug entfernt werden können. Es sei nicht auszuschliessen, dass sich Gäste, Arbeiter oder gar Saboteure am Zelt zu schaffen gemacht hätten. Den Zeltbauer treffe keine Schuld.

Auch der Mitarbeiter der Baupolizei, der das Festzelt kontrolliert hatte, sagte, es sei für ihn nichts Gefährliches erkennbar gewesen. Sein Verteidiger sprach von einem «nicht gelösten Rätsel». Der Angeschuldigte, mit 25 Jahren Berufserfahrung, hätte ein Loch im Boden sicher erkannt und beanstandet.


Staatsanwalt: Geländer nötig

Der Staatsanwalt warf dem Zeltbauer und dem Mitarbeiter der Baupolizei vor, sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt. An der fraglichen Stelle hätte ein Geländer als Absturzsicherung angebracht werden müssen. Dies gehe aus einer SIA-Norm hervor. Die Strafbefehle seien angemessen.

Auch der Anwalt des Verunfallten war der Meinung, die beiden Angeschuldigten hätten die gefährliche Stelle erkennen müssen. Dies umso mehr, als während der Olma in den Festzelten jeweils Gedränge herrsche und viel Alkohol konsumiert werde.

Er wäre aber mit milderen Strafen einverstanden, sagte der Anwalt. wie viel Schadenersatz und Genugtuung der Verunfallte erhalten soll, wurde an der Verhandlung nicht gesagt. (ajk/sda)